Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Auszug

20.06.2017 - 17 Filmmuseum Bendestorf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Von der BUG liegt ein Antrag vor, das Museuminventar nicht in das Eigentum des Vereins zu geben, sondern dem Verein die Exponate als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde solle sich auch auf Dauer das Eigentum am Museumsinventar sichern, vor allem für den Fall der Auflösung oder Insolvenz des Vereins.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich bei den Exponaten um ideelle Werte handelt, die größtenteils aus Schenkungen bestehen.

 

Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Abstimmung der Vereinbarung mit dem Verein herausgestellt habe, dass zwei der in der Inventarliste aufgeführten Drehbücher nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Die Liste müsse deshalb in Position 4 von fünf auf drei Drehbücher korrigiert werden.

Wenn die Trägerschaft übertragen werden solle, müsse die Satzung für die Nutzung des Filmmuseums in der Gemeinde Bendestorf aufgehoben und die Aufwandsentschädigungssatzung geändert werden. Mit dem FFB. e. V. sei eine Vereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft und des Inventars in dessen Eigentum zu schließen.

Die Satzungsentwürfe und der Vereinbarungsentwurf seien der Beratungsvorlage als Anlagen 2, 3 und 4 beigefügt.

Der Gemeinderat vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass die Gemeinde das Eigentum an den Exponaten auf den Verein übertragen solle. Der erneute Betrieb eines Museums durch die Gemeinde sei nicht realistisch, man habe dafür keine räumlichen und keine personellen Ressourcen. Auch stelle die Eigentumsübertragung ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit des Vereins dar.

 

Der Vorsitzende lässt getrennt abstimmen.

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Beschluss:

A. Antrag der BUG vom 07.06.2017

Antrag auf Erhalt der Eigentümerschaft der Gemeinde Bendestorf an den vorhanden Filmmuseums-Exponaten im Wert von 13.370,- € bei gleichzeitiger (Dauer-)leihe, gem. § 598 BGB.

 

B.

1. Die Inventarliste (Anlage 1) wird in Position 4 von 5 auf 3 Drehbücher geändert.

2. Die Aufhebungssatzung wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen. Sie soll am 01.07.2017 in Kraft treten.

3. Die Änderungssatzung der Aufwandentschädigungssatzung wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen. Die Änderungssatzung soll am 01.07.2017 in Kraft treten.

 

C.

Die Vereinbarung mit dem FFB e. V. zur Übertragung der Trägerschaft des Filmmuseums sowie zur Überlassung des Museumsinventars von der Gemeinde Bendestorf auf den FFB e. V. wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis zu A:

Ja: 4

Nein: 9

Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis zu B.

Ja: einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu C:

Ja: 9

Nein: 4

Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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