Samtgemeinde Jesteburg

Kopfbereich - Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg

Sie sind hier: Service & Politik / Politik / Bürgerinformationssystem
ALLRIS - Auszug

28.08.2019 - 7 Sanierung des Straßenzuges Ginsterkamp

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Vorgeschlagen von Herrn Siede, wird sich darüber geeinigt, dass nach der TOP-Einleitung durch Herrn Siede und der Vorstellung der Ausbauplanung durch den Planer im ersten Teil des TOPs zunächst den Ausschussmitgliedern, dann den Anwohnern die Möglichkeit gegeben wird, Verständnisfragen zur Ausbauplanung zu stellen. Im zweiten Teil dürfen die Anlieger zunächst Ihre persönlichen Empfehlungen anmerken und dann wird der Ausschuss beraten.

 

Herr Siede erläutert den Beschluss zum Ginsterkamp aus 2017, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, Ausbaupläne und Kostenschätzungen für den Ausbau des Ginsterkamps zu erstellen. Der Ausbau sollte anschließend im Ausschuss erneut beraten werden.

 

Nunmehr sind die Ausbaupläne erstellt und Herr Sauer vom Ing.-Büro Stüvel & Partner stellt diese sowie die entsprechenden Kostenschätzungen zunächst vor:

Gemäß grober Kostenschätzung würde ein Vollausbau der Straße in Asphalt oder Pflaster mit Sickermulden und einem Sickerboxensystem im Wendehammer ca. 460.000,- € betragen.

Bliebe es bei der Grandbefestigung und es würden lediglich die Sickermulden und das Sickerboxensystem im Wendehammer angelegt werden so würden die Kosten ca. 260.000,- € betragen.

 

Herr Börner erkundigt sich bei Herrn Sauer, was denn lediglich die Herstellung einer Wendeanlage kosten würde. Die Kosten hierfür beziffert Herr Sauer auf ca. 100.000,- €.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gedak erklärt Herr Sauer, dass die Entwässerung auch sichergestellt werden kann, wenn lediglich die Versickerung in der Straßenkehre hergestellt wird, jedoch der Unterhaltungsaufwand erheblich höher wäre, wenn die Straße nicht gepflastert oder asphaltiert wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Siede beziffert Herr Sauer den höheren Unterhaltungsaufwand mit Kosten von deutlich unter 10.000 Euro p.a.

 

Von 20:10 Uhr bis 20:21 Uhr wird den Anwohnern die Möglichkeit gegeben, Fragen zur Ausbauplanung zu stellen.

 

Eine Anliegerin fragt, ob den Ausschussmitgliedern bekannt ist, dass ein großer Teil des Oberflächenwassers der Itzenbütteler Straße in den Ginsterkamp fließt, da die dortige Entwässerung nicht abschließend hergestellt ist.

 

Der Verwaltung ist das Problem seit Langem bekannt und eine Abhilfe soll geschaffen werden.

 

An Herrn Sauer wird die Frage gerichtet, ob ihm die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt sei, in der wohl auch geregelt sein soll, dass eine Erschließung auch mit Materialien wie z.B. Grand möglich ist.

 

Herr Sauer erklärt, dass ihm dies nicht bekannt ist und er sich bei der Ausbauplanung nur an bestehende Empfehlungen und Gesetze hält.

 

Anliegerseitig wird betont, dass es kein Problem bei der Müllentsorgung gäbe. Die Anlieger stellen sicher, dass die Mülltonnen ordnungsgemäß abgeholt werden können.

 

Im zweiten Teil bittet Herr Gerhard als Sprecher der Anlieger, bei dem Ausbau die sozialen Aspekte bei einer Ersterschließung zu berücksichtigen und verliest hierzu einen Brief einer älteren Anwohnerin, während alle aus Protest in weiß gekleideten Anwohner ebenfalls aufstehen.

 

Ein weiterer Anlieger weist auf die Stellungnahme aller Anlieger hin und erfragt, wie denn der Ausbau beschlossen werden kann, wenn die Politik doch sagt, nicht gegen den Willen der Bürger handeln zu wollen.

 

Herr Siller klärt darüber auf, dass der Beschluss lautete, Ausbaupläne und Kostenschätzungen erstellen zu lassen und diese erneut im Ausschuss zu beraten.

 

Herr Gerhard findet es befremdlich, dass die Anlieger nicht in die Planung involviert wurden.

 

Ein Anlieger aus dem unteren Teil der Straße kann beim jetzigen Zustand der Straße nicht nachvollziehen, dass ein Ausbau gewünscht wird.

 

Im Rahmen des Umweltschutzes empfiehlt eine Anliegerin, die Versiegelung der Flächen nicht zu forcieren.

 

Herr Gerhard berichtet über ein Gespräch mit Herrn Udo Heitmann, in dem dieser berichtete, dass es für den Ausbau ein Kataster mit entsprechender Priorisierung gäbe. Für unausgebaute Wege mag dies aus seiner Sicht auch sinnvoll sein.

 

Frau Dettmer klärt darüber auf, dass es zwischen der Ersterschließung einer Straße und dem Straßenausbau rechtliche Unterschiede gibt. Mit Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung beschließt die Gemeinde auf Vorschlag der Verwaltung jährlich Sanierungsmaßnahmen an bereits erschlossenen Straßen. Hierfür stehen je Haushaltsjahr 200.000,- € zur Verfügung.

 

Eine Miteigentümerin der Straße spricht sich dafür aus, die von der Gemeinde gemäß Satzung selbst zu tragenden Kosten von 10 % lieber in andere, notwendige Maßnahmen zu investieren.

 

Frau Ziegert empfiehlt, dem Beschlussvorschlag II der Vorlage zu folgen, lediglich im letzten Satz das Wort „ausbauen" zu streichen.

 

Nach einer kurzen Aussprache, wofür die Anlieger dann haftbar gemacht werden könnten und ob eine „Probezeit" vereinbart werden sollte, fasst Herr Siede die bisherigen Diskussionen zusammen und stellt fest, dass die Ausschussmitglieder scheinbar nicht den Beschluss des VAs beraten, sondern stattdessen erneut darüber abstimmen wollen, ob die Straße Ginsterkamp erschlossen werden soll.

Die Ausschussmitglieder bejahen mehrheitlich diese Feststellung.

 

Es ergeht deshalb nachfolgender

Reduzieren

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Gemeinderat beschließt:

Die Straße Ginsterkamp wird erschlossen.

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt über einen Fachanwalt ein Vertragswerk zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Dritte zu erarbeiten, mit der Zielsetzung die Verkehrssicherungspflicht der (Gemeinde Jesteburg) auf Kontroll- und Überwachungspflicht zu reduzieren und an einen Verein zu übertragen. Die Anlieger werden aufgefordert einen Verein zu gründen, mit der Zielsetzung ein klar umrissenes Aufgabengebiet zur Straßenunterhaltung zu übernehmen, wobei ein notwendiger Haftpflichtschutz in ausreichender Höhe nachgewiesen werden muss. Im Ergebnis werden die Anlieger zukünftig den „Ginsterkamp", ohne Kostenbeteiligung durch die Gemeinde, unterhalten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis zu 1:

Ja: 1

Nein: 4

Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

Ja: 4

Nein: 0

Enthaltung: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

X