17.02.2010 - 12 Benutzungsordnung für das Heimathaus - Überprüf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 17.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Bürger)
- Bearbeitung:
- Holger Schölzel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Von Seiten des Ausschusses wird zunächst überlegt, ob neben den örtlichen Künstlern auch Künstler außer Orts eine kostenlose Nutzung des Heimathauses erhalten sollten. Frau Neuhaus spricht sich gegen dieses erweiterte Regelung aus. Herr Börner erklärt daraufhin, dass der Ausschuss hierüber abzustimmen habe. Zunächst wird über den weitestgehenden Antrag entschieden.
Beschlussvorschlag 1:
Der Rat der Gemeinde Jesteburg beschließt folgende Änderungen der Benutzungssatzung für das Heimathaus:
§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt lauten:
Die Nutzung im Sinne des § 2, Abs. 2 ist für Künstlerinnen und Künstler unentgeltlich, wenn die Ausstellung von Kunstwerken im Vordergrund steht.
Beschlussvorschlag 2:
Der Rat der Gemeinde Jesteburg beschließt folgende Änderung der Benutzungsordnung:
§ 3 Abs. 1 Satz 2 lautet wie folgt:
Die Nutzung im Sinne des § 2, Abs. 2 ist für Jesteburger Künstlerinnen und Künstler unentgeltlich, wenn die Ausstellung von Kunstwerken im Vordergrund steht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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