Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GB/102/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

Von dem Notar Diedering  aus Buchholz wurde ein Grundstückskaufvertrag mit der Bitte vorgelegt, unverzüglich ein Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes auszustellen.

 

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3 „Bardal“. Ein Teilstück des Grundstückes ist im B-Plan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt (schraffiert). Die jetzige Flurstücksbreite, die sich im Privateigentum befindet, liegt bei ca. 2,00 m für die Fahrbahn und ca. 7m. die exakte Breite wäre zu auf der Basis des gültigen B-Plans zu vermessen.

 

Die  Gemeinde hat gemäß §§ 24 ff. BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht, da das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt und für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke – hier Straßenverkehrsfläche – festgesetzt ist.

Das Vorkaufsrecht ist binnen 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages auszuüben. Der hier vorliegende Kaufvertrag ist am 25.09.2014 bei der Verwaltung eingegangen. Die Frist endet somit am 24.11.2014.

 

Gemäß § 28 Abs. 3 BauGB wäre der zu zahlende Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstückes zu bestimmen. Hierfür wäre ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.

 

Zu entscheiden wäre, ob die vorgesehene Straßenverkehrsfläche benötigt wird und das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Vorkaufsrecht für das Flurstück 123/32, der Flur 3, Gemarkung Bendestorf, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 3 „Bardal“ als Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist, auszuüben. Ein Verkehrswertgutachten wird umgehend in Auftrag gegeben.

 

Alternativ:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Vorkaufsrecht für das Flurstück 123/32, der Flur 3, Gemarkung Bendestorf, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 3 „Bardal“ als Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist, nicht auszuüben.

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Anlagen

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