Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GJ/104/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Einleitung eines Verfahrens zur

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.20“Ortsmitte I“ mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gesundheitszentrums sowie barrierefreier Wohnungen in der Ortsmitte beschlossen.

Es wurden Gutachten zu den Bereichen Lärm, Naturschutz, Artenschutz, Oberflächenentwässerung und Erschließung erstellt und im Entwurf entsprechend berücksichtigt.

Dem vom Planungsbüro WRS erarbeiteten Entwurf wurde in der Sitzung  des Verwaltungsausschusses am 13.01.2016 zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen.

 

Der Entwurf hat in der Zeit vom 10.02.2016 bis zum 24.03.2016 öffentlich ausgelegen. Parallel wurde die TÖB-Beteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung waren 9 Stellungnahmen eingegangen.

Abweichend von den Entwurfsunterlagen beabsichtigt der Investor, vom Bau einer Tiefgarage abzusehen und die erforderliche Anzahl der Stellplätze oberirdisch herzustellen. Gemäß textlicher Festsetzung – Teil B- Abschnitt A- war die Herstellung privater Stellplätze nach dem vorliegenden Entwurf in einer Tiefgarage geplant. Die textliche Festsetzung im Entwurf wurde dahingehend verändert, dass Stellplätze und Garagen innerhalb der umgrenzten Flächen für Stellplätze und Garagen zulässig sind. Diese Fläche wurde durch Verschiebung der Baugrenzen geringfügig vergrößert.

Darüber hinaus wurde in der Planzeichnung im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches das Flurstück 23/18 als private Grünfläche mit einem schützenswerten Baum dargestellt. Dieses Flurstück ist jedoch im Eigentum eines anderen Grundeigentümers. Um dessen überbaubare Grundfläche nicht einzuschränken, wird im neuen Entwurf für dieses Flurstück ebenfalls MI-Gebiet ausgewiesen. Der Baum bleibt geschützt.

In der Sitzung des VA am 08.06.2016 wurden vom Planungsbüro WRS die Stellungnahmen und Anregungen aus der ersten Auslegung sowie der Abwägungsvorschlag erläutert.

Aufgrund der sich durch die Teilabwägung ergebenen Änderungen wurde eine erneute Auslegung

und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich.

 

Die sich aufgrund der Teilabwägung geänderten Entwurfsunterlagen haben erneut ausgelegen im Zeitraum vom 27.06.2016 bis zum 29.07.2016.

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung sind 16 Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

 

Es wird auf den anliegenden Abwägungsvorschlag des Planungsbüros WRS verwiesen.

Das Planungsbüro wird den Abwägungsvorschlag in der Sitzung erläutern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung aller eingegangenen Anregungen die Gesamtabwägung gemäß dem vorstehenden Protokollauszug.

 

2. Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der sich durch die vorgenannten Beschlüsse ergebenen Änderungen den Bebauungsplan Nr. 1.20 „Ortsmitte I“, 7. Änderung einschließlich der Begründung sowie die Örtliche Bauvorschrift als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden durch Abschluss einer Planungsvereinbarung vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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