Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GJ/095/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

Der Eigentümer der Flurstücke 124/13 und 124/14 der Flur 2 der Gemarkung Jesteburg hat mit Datum vom 11.04.2018 einen Antrag auf Befreiung gestellt.

 

Die Flurstücke haben Belegenheit im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.34 „Lüllauer Straße II“ Für das Flurstück 124/13 setzt der Bebauungsplan MI, GRZ 0,3, II- geschossige Bauweise fest.

Für das Flurstück 124/14  setzt der Bebauungsplan ein WA, GRZ 0,2, eingeschossige Bauweise, lediglich Einzelhäuser mit max. einer Wohneinheit fest.

 

Das Flurstück 124/13 wird dem südlich angrenzenden Flurstück 124/14 hinzugerechnet.

Seitens des Bauherrn ist beabsichtigt, ca. hälftig auf diesem Flurstück und hälftig auf dem südlich angrenzenden Flurstück 124/14 ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten zu errichten. Da für das Flurstück 124/14 im Bebauungsplan eine Beschränkung auf max. 1 Wohneinheit je Gebäude festgesetzt ist, ist hierfür die Erteilung einer Befreiung auf 2 Wohneinheiten/Gebäude für diesen Grundstücksteil erforderlich. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.34 „Lüllauer Straße II“ für das Flurstück 124/14 der Flur 4 der Gemarkung Jesteburg zur Überschreitung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten auf 2 Wo/Gebäude wird zugestimmt/ nicht zugestimmt.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nicht benannt

 

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