Beschlussvorlage - VO/GJ/095/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.34 "Lüllauer Straße II" für die Flurstücke 124/13 und 124/14 der Flur 4 der Gemeinde Jesteburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III (Bauen)
- Bearbeitung:
- Kerstin Kirchner
- Verfasser:
- K. Kirchner
- Verfasser 2:
- T. Burmester
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss Jesteburg
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss Jesteburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Erläuterung:
Der Eigentümer der Flurstücke 124/13 und 124/14 der Flur 2 der Gemarkung Jesteburg hat mit Datum vom 11.04.2018 einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Die Flurstücke haben Belegenheit im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.34 „Lüllauer Straße II“ Für das Flurstück 124/13 setzt der Bebauungsplan MI, GRZ 0,3, II- geschossige Bauweise fest.
Für das Flurstück 124/14 setzt der Bebauungsplan ein WA, GRZ 0,2, eingeschossige Bauweise, lediglich Einzelhäuser mit max. einer Wohneinheit fest.
Das Flurstück 124/13 wird dem südlich angrenzenden Flurstück 124/14 hinzugerechnet.
Seitens des Bauherrn ist beabsichtigt, ca. hälftig auf diesem Flurstück und hälftig auf dem südlich angrenzenden Flurstück 124/14 ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten zu errichten. Da für das Flurstück 124/14 im Bebauungsplan eine Beschränkung auf max. 1 Wohneinheit je Gebäude festgesetzt ist, ist hierfür die Erteilung einer Befreiung auf 2 Wohneinheiten/Gebäude für diesen Grundstücksteil erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.34 „Lüllauer Straße II“ für das Flurstück 124/14 der Flur 4 der Gemarkung Jesteburg zur Überschreitung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten auf 2 Wo/Gebäude wird zugestimmt/ nicht zugestimmt.