Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GB/006/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein altes Bestandsgebäude abreißen und an gleicher Stelle einen Neubau errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 3 „Bardal“. Das Grundgebäude hält die Baugrenzen ein. Lediglich der Dachüberstand im Dachgeschoss und die Terrassenüberdachung im Erdgeschoss überschreiten nach der Planung die Baugrenze. Die Überschreitung entsteht dadurch, dass der Neubau für eine bessere Ausrichtung zur Sonne etwas gedreht wurde. Der Dachüberstand im Dachgeschoss überschreitet die Baugrenze um 9,4 m² und die Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze um 12,4 m². Was eine Gesamtüberschreitung von 21,8 m² macht. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung, Straßen und Wege beschließt dem Befreiungsantrag zur Überschreitung der südlichen Baugrenze auf dem Flurstück 67/26, Flur 2, Gemarkung Bendestorf für den Dachüberstand im Dachgeschoss, sowie der Terrassenüberdachung im Erdgeschoss um insgesamt 21,8 m² zu zustimmen / nicht zu zustimmen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nicht benannt

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Anlagen

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