Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GJ/101/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

Mit der beigefügten Richlinie soll die zukünftige Förderung der Sportvereine transparenter und einfacher gestaltet werden.

 

Kinder- und Jugendzuschuss:

 

Zukünftig werden Zuschüsse anhand der vom Kreissportbund gemeldeten Mitgliederzahlen für Kinder und Jugendliche gezahlt. Ein Antrag seitens der Sportvereine ist nicht mehr erforderlich. Dieses Verfahren ist gerechter, unbürokratischer und entlastet die ehrenamatlichen Vereinsvorstände.

 

Auf Basis der Mitgliederzahlen zum 01.01.2019 wären bei einem Betrag von z.B. 13,- € pro Mitglied von 0-18 Jahren folgende Beträge zu zahlen:

 

 

Verein

Mitglieder 0-18

Zuschuss Gemeinde Jugendförderung

Jesteburger Schützenverein von 1864 e.V.

12

               156,-

Tennisclub  Jesteburg

91

            1.183,-

VfL Jesteburg

572

            7.436,-

Reit- und Fahrverein Nordheide e.V.

147

            1.911,-

Gesamt

 

           10.686,-

 

 

Sachzuschüsse

 

Für größere Instandsetzungen können Zuschüsse gezahlt werden. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 30%. Bei einer schwierigen Finanzlage sollte aber davon abgewichen werden können.

 

Projetktzuschüsse

 

Hier soll im Einzelfall über eine konkrete Förderung von neuen, innovativen Projekten entschieden werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Sportförderrichtlinie. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nicht benannt

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Anlagen

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