Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Antrag - VO/GJ/005/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

Das von Experten erarbeitete  „Radwegekonzept“ ist bisher nur in Ansätzen umgesetzt. Statt der im Konzept vorgesehenen Querungshilfen für Radfahrer haben wir an der Harburger Str. und an der Brückenstr. jeweils eine Fußgängerampel und vor dem Kreisel bei Famila einen Fußgängerüberweg gebaut. Die Querungshilfe an der Hauptstr. bei Penny wid in 2020 realisiert. Am Sandbarg fahren die Radfahrer bergab auf der Straße und bergauf steht ein „Radfahrer frei“ – Schild, allerdings erst oberhalb der Bahnbrücke. Zitat Konzept: „Besonders kritisch ist die Situation im Bereich der Itzenbütteler Straße, wo viele Grundstückszufahrten vorhanden sind und Radfahrer teilweise mit hoher Geschwindigkeit bergab fahren. Hier ist vorgesehen, den gemeinsamen Geh- und Radweg mit Zweirichtungsverkehr nur noch bergaufwärts als Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu nutzen und die Radfahrer bergabwärts auf der Straße fahren zu lassen.“

Was als Kernstück des Konzeptes noch nicht umgesetzt ist, sind die Schutzstreifen: beidseitig an der Lüllauer und der Harburger Str. und einseitig an der Schützenstr. Leider wird der Schutzstreifen an der Hauptstr. Bislang von einer Mehrheit des Rates abgelehnt. Zitat Konzept:

 

Empfehlungen 

Unter Beachtung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes und unter Beachtung der planerischen Vorgaben der maßgeblichen Richtlinien ergibt sich folgendes Radfahrerkonzept: 

 

Ortsdurchfahrt, L213 

       Bereich der Schützenstraße
Fahrbahnbreite 6,0 m bis 6,50 m
In diesem Bereich kann einseitig ein Schutzstreifen angelegt werden 

       Bereich der Brückenstraße
Fahrbahnbreite 5,30 m bis 6,50 m
In diesem Bereich kann einseitig ein Schutzstreifen angelegt werden 

       Bereich der Hauptstraße
Fahrbahnbreite 6,70 m bis 6,80 m
In diesem Bereich kann einseitig ein Schutzstreifen angelegt werden 

       Bereich der Harburger Straße
Fahrbahnbreite bis zu 7,15 m
In diesem Bereich können beidseitig Schutzstreifen angelegt werden 

Lüllauer Straße 

Fahrbahnbreite ca. 7,50 m
In diesem Bereich können beidseitig Schutzstreifen angelegt werden.“

 

Schutzstreifen (gestrichelte Linien) dürfen von Autofahrern überfahren werden. Der Abstand zu Radfahrern muss 1,5 m betragen.

An der Lüllauer Str. ist noch eine Querungshilfe vorgesehen. Wenn diese realisiert wird, könnte das auch den positiven Effekt haben, dass die in den Ort einfahrenden Autofahrer nicht mehr mit überhöhter Geschwindigkeit nach der Kurve weiterfahren (aus Lüllau kommend).

Der Verkehrsexperte des Radwegekonzeptes sollte seine Vorschläge noch einmal im Ausschuss begründen.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Schutzstreifen in der Lüllauer, der Schützen und der Harburger Str. werden realisiert. In Lüllau wird die Querungshilfe gebaut. Das Schild "Radfahrer frei" wird am Sandbarg wie im Konzept weiter unten aufgestellt. An der Schützenstraße wird das Schild "Rad- und Gehweg beidseitig benutzen" ersetzt durch "Radfahrer frei" aus Richtung Famila kommend. Das Schild "Radfahrer frei" soll in beiden Richtungen an der Schützenstraße aufgestellt werden, wenn der Schutzstreifen keine Mehrheit finden sollte.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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