Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Antrag - VO/GJ/019/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

  1. Die Gemeinde Jesteburg nimmt das Angebot der Samtgemeinde Jesteburg gemäß Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 9. Januar 2020 auf Übernahme des alten Feuerwehrgerätehauses Jesteburg zur Nutzung als Bauhof an.

 

  1. Der Gemeindedirektor wird beauftragt, bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde einen Antrag auf Umnutzung von Feuerwehrgerätehaus in Bauhof zu stellen.

 

  1. Um Rechtssicherheit für die notwendigen Umnutzungsinvestitionen zu erlangen, wird der Übertragungsbeschluss gem. § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG vom 19. Dezember 2018 aufgehoben.

 

  1. Die Zusammenarbeit zwischen den Bauhöfen in der Samtgemeinde Jesteburg wird fortgesetzt.

 

  1. Der Samtgemeinde Bauhof kann bis zur Umsetzung eines eigenen Standortes in den Räumlichkeiten des Bauhofes der Gemeinde Jesteburg an der Schützenstraße hospitieren, damit so schnell wie möglich mit dem Umbau des ehemaligen Bendestorfer Bauhofes zum Feuerwehrgerätehaus begonnen werden kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nicht benannt

 

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Anlagen

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