Samtgemeinde Jesteburg

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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/GB/023/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bendestorf hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Schierenberg-Mitte“ beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von drei Gewerbebetrieben des nichtstörenden Gewerbes auf dem Grundstück der Flur 3, Flurstück 15/57 in der Gemarkung Bendestorf. (Festsetzung einer Mischgebietsfläche) Es handelt sich um ein Planverfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung.

 

Die Waldbelange sind auch in einem Verfahren gemäß § 13 a BauGB abzuarbeiten. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes wird im Bereich einer nach Waldrecht vorgeschriebenen Abstandsfläche Wald umgewandelt. Ein Ausgleich erfolgt auf einer Fläche in Lüllau.

 

Die Vorhabenträger haben mit der Eigentümerin der Umwandlungsfläche eine Entschädigungsvereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus wird die Gemeinde Bendestorf mit den Vorhabenträgern vor Rechtskraft des Bebauungsplanes hierzu eine Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages vornehmen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten und durchzuführen.

 

Die Öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 30.12.2019 bis zum 07.02.2020 statt. Parallel fand die Beteiligung der TÖB statt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen.

Im Rahmen der TÖB Beteiligung sind diverse Stellungnahmen eingegangen.

 

Das Planungsbüro Mehring hat einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Bauausschusses erläutert wird. Das Planungsbüro wird für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung aller eingegangenen Anregungen die Gesamtabwägung gemäß dem vorstehenden Protokollauszug.

 

2. Der Gemeinderat beschließt, nach Einarbeitung der sich durch die vorgenannten Beschlüsse ergebenen Änderungen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Schierenberg-Mitte“, 2. Änderung einschließlich der Begründung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Planverfahrens werden durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages von den Vorhabenträgern übernommen.

 

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Anlagen

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