Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Mo. 7.30 - 12.00 Uhr
Di. 15.00 - 18.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 5363.
Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Unter diesem Button (rechts) können Sie über die Online-Terminvergabe elektronisch Termine in der Verwaltung vereinbaren.
Die Samtgemeinde Jesteburg ist im Mai 2023 als familienfreundlicher Arbeitgeber mit dem FaMi-Siegel ausgezeichnet worden.
Ein Grund mehr, sich bei der Samtgemeinde Jesteburg und ihren Mitgliedsgemeinden zu bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.
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