Samtgemeinde Jesteburg

Kopfbereich - Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg

Auskunftssperre Einrichtung

Allgemeine Informationen

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:2 Jahre
Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

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Infobereich

Ansprechpartner

  • Bürgerbüro und GewerbeangelegenheitenAltes Rathaus
    Niedersachsenplatz 5
    21266 Jesteburg
    Telefon: 04183 9747-0
    Telefax: 04183 9747-39
    E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.jes­te­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Sprechzeiten:
    Mo. 7.30 - 12.00 Uhr
    Di. 15.00 - 18.00 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 9.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 5363.

    Parkmöglichkeiten:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

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