Das Eheregister wird mit der Eheschließung angelegt und von dem Zeitpunkt mit jeglichen Folgebeurkundungen fortgeführt (z.B. Kirchenaustritt, Namensänderung, Scheidung, Wiederverheiratung).
Ein Eheregisterauszug wird z.B. im Falle einer erneuten Heirat bzw. Eheschließung zur Vorlage beim Standesamt benötigt. In dem Auszug befinden sich dann alle Folgebeurkundungen inkl. der Angaben über die Scheidung.