Bei der Änderung der Steuerklassen von eingetragene Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben gelten dieselben Regelungen wie für Ehegatten.
Bei der Änderung der Steuerklassen von eingetragene Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben gelten dieselben Regelungen wie für Ehegatten.
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
In unserem Serviceportal können Sie ab sofort online erste Anträge stellen und mit uns kommunizieren – bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereit gestellt.
Allgemeine Öffnungszeiten: | |
Mo, Do, Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 15:00 - 18:00 Uhr |
Öffnungszeiten Bürgerbüro: | |
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 15:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |