Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle.
Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.
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Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
In unserem Serviceportal können Sie ab sofort online erste Anträge stellen und mit uns kommunizieren – bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereit gestellt.
Allgemeine Öffnungszeiten: | |
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