Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Sperrung ist gebührenfrei.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Mo. 7.30 - 12.00 Uhr
Di. 15.00 - 18.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 5363.
Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Unter diesem Button (rechts) können Sie über die Online-Terminvergabe elektronisch Termine in der Verwaltung vereinbaren.
Die Samtgemeinde Jesteburg ist im Mai 2023 als familienfreundlicher Arbeitgeber mit dem FaMi-Siegel ausgezeichnet worden.
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