Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Unter diesem Button (rechts) können Sie über die Online-Terminvergabe elektronisch Termine in der Verwaltung vereinbaren.
Die Samtgemeinde Jesteburg ist im Mai 2023 als familienfreundlicher Arbeitgeber mit dem FaMi-Siegel ausgezeichnet worden.
Ein Grund mehr, sich bei der Samtgemeinde Jesteburg und ihren Mitgliedsgemeinden zu bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.
In unserem Serviceportal können Sie ab sofort online erste Anträge stellen und mit uns kommunizieren - bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone. Im Rahmen der Digitalisierung werden die Online-Dienstleistungen stetig erweitert.