Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.
Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.
Es fallen keine Gebühren an.
Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.
Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:
Unter diesem Button (rechts) können Sie über die Online-Terminvergabe elektronisch Termine in der Verwaltung vereinbaren.
Die Samtgemeinde Jesteburg ist im Mai 2023 als familienfreundlicher Arbeitgeber mit dem FaMi-Siegel ausgezeichnet worden.
Ein Grund mehr, sich bei der Samtgemeinde Jesteburg und ihren Mitgliedsgemeinden zu bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.
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