Samtgemeinde Jesteburg

Kopfbereich - Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg

Namensrechtliche Erklärung

Allgemeine Informationen

Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Ehegatten:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Bei Kindern:

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. bei Eheschließung im Ausland die ausländische Heiratsurkunde, ggfls. mit Übersetzung in die deutsche Sprache und anderen Förmlichkeiten
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:30,00 EUR
Zahlungsarten
  • Rechnung
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Namensänderung kann nur persönlich durch den Betroffenen abgegeben werden.

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Infobereich

Ansprechpartner

  • StandesamtAltes Rathaus
    Niedersachsenplatz 5
    21266 Jesteburg
    Telefon: 04183 9747-34
    Telefax: 04183 9747-39
    E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.jes­te­bur­g.de

    Öffnungszeiten:
    Mo. 9.00 - 12.00 Uhr
    Di. 15.00 - 18.00 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 9.00 - 12.00 Uhr
    Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 9747-34

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    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1

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    schwer zugängig

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