Rahmen
Das Kind besucht die Grundschule Jesteburg oder Bendestorf.
Rahmen
Das Kind besucht die Grundschule Jesteburg oder Bendestorf.
Rechtliche Grundlage
Anmeldungen werden in der Samtgemeindeverwaltung abgegeben.
Verlauf
Nach erfolgter Anmeldung werden Sie vom Träger der Einrichtung eine Nachricht erhalten, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme erfolgen kann.
Mitzubringen
Das Anmeldeformular erhalten Sie in der Verwaltung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen über die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KitaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht erhalten.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Melden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
- § 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Pädagogischer Mittagstisch![]() | |
Altes Rathaus Niedersachsenplatz 5 21266 Jesteburg Telefon: 04183 974723 E-Mail: kinderbetreuung-jesteburg@lkharburg.de | Bürgerbüro: |