Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn Sie den Verlust eines Personalausweises melden wollen, bringen Sie bitte falls vorhanden Ihren Reisepass mit oder ein anderes Dokument (wie beispielsweis Führerschein) damit Sie sich ausweisen können.
Sofern Sie gleich einen neuen Personalausweis beantragen möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Foto und Ihre Geburtsurkunde oder Eheurkunde mit.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Mo. 7.30 - 12.00 Uhr
Di. 15.00 - 18.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin: www.jesteburg.de/online-terminvergabe oder telefonisch unter 04183 / 5363.
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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
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Die Samtgemeinde Jesteburg ist im Mai 2023 als familienfreundlicher Arbeitgeber mit dem FaMi-Siegel ausgezeichnet worden.
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