Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch den Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) kann Ihnen geholfen werden.
Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
Es ist kostengünstig und, da bei keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Jedoch wird kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin getroffen werden.
Ihre Ansprechpartner in der Samtgemeinde Jesteburg sind:
Herr Jan Paul Sommer
Heinrich-George-Weg 5, 21227 Bendestorf
Tel. 04183 / 77 76 87
Mobil: 0170 55 98 975
E-Mail: fam-sommer@ewetel.net
Herr Conrad C. Gese (stellv. Schiedsperson)
Tel. 0170 22 22 978
E-Mail: schiedsperson-gese@gmx.de