Unser Ziel
Die Versickerung von Regenwasser über Sickersysteme ist eine Form der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und trägt maßgeblich zum schonenden Umgang mit dem Schutzgut Wasser bei. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert uns alle zur Verbesserung des ökologischen Zustandes unserer Gewässer auf, es ist deshalb zu befürworten, die Versickerung von Niederschlagswasser vermehrt zu nutzen.
Dezentrale Regenbewirtschaftung bringt Vorteile:
- Rückhaltung von Schadstoffen in der belebten oberen Bodenzone,
- kein hydraulischer Hochwasserstress in unseren Bächen und dadurch keine Veränderung der Gewässerökologie
- Beitrag zur Grundwasserneubildung auch in versiegelten Gebieten
Vielgestaltige Sickersysteme
1. Sickerschächte sind nur für unbelastete Dachentwässerungen auf Privatgrundstücken zulässig.
2. Flächenversickerungen über offenporige Fahrbahnbeläge haben bei starker Gefällesituation keine Wirkung. Sie bieten keinen Rückhalt für Schadstoffe und Wassermengen.
3. Versickerungsmulden sind für den Straßenseitenraum sehr gut nutzbar und können kostengünstig hergestellt werden. Sie stellen eine sinnvolle ökologische und ökonomische Entwässerung der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen dar und haben Rückhaltefunktion.
Grundregeln zur Erhaltung der langfristigen Funktion:
Sickermulden sind im Bestand zu erhalten und dienen nicht als Ablagerungsfläche für Gartenschnitt, Bauschutt oder Parkplatzerweiterung.
S T O P ! ! ! S T O P ! ! ! S T O P ! ! !
Jede Sickermulde ist zu pflegen und bodenverdichtende Aktivitäten sind zu unterlassen. (keine Parkplatzflächen, Zwischenlagerung von Baustoffen, usw.)
Die Rasennaht der Mulde oder eingespülter Feinschlamm ist zu entfernen, um die Durchlässigkeit des Oberbodens zu erhalten.
Sickermulden der Straßen sind nicht für die Aufnahme der Niederschlagswässer aus den Privatzufahren dimensioniert. An der Grundstückgrenze ist zuströmendes Wasser durch eine Querrinne (Aco-Rinne) abzufangen und auf dem Privatgrund zu versickern.
Verbindungen mehrerer Mulden als gossenartige Absenkungen in der Grundstückszufahrt oder Rohrverbindungen müssen erhalten bleiben. Sie sind Bestandteil des Gesamtsystems. Eine Umgestaltung stört die Funktion.
Bepflanzungen sind erlaubt, jedoch darf keine Untergrundgängigkeit durch z.B. Bewässerungsdrainagen geschaffen werden.
Patenschaften an Sickermulden: Engagierte Anwohner können die Bepflanzung und Pflege in Abstimmung mit der Gemeinde übernehmen und entwickeln.
Bitte helfen Sie mit,
die Entwässerungseinrichtungen langfristig zu erhalten.
Nur durch unser aller Verhalten
sind Schäden und Unannehmlichkeiten in Folge unkontrollierter Regenwasserabflüsse
langfristig zu vermeiden.
(sgj/td)