Es gelten die Sprechzeiten, jedoch wird darum gebeten, möglichst einen Termin zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch, per E-Mail oder hier möglich.
Allgemeine Sprechzeiten: |
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Mo, Di, Do, Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 15:00 - 18:00 Uhr |
Sprechzeiten Bürgerbüro: |
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Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 15:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Die Samtgemeinde Jesteburg unterhält ein Straßennetz von knapp 80 Kilometern. Dazu gehören Aufgaben wie die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und der Entwässerungsanlagen, in der kalten Jahreszeit auch der Winterdienst.
In der Gemeinde Jesteburg hat der Gemeinderat im Jahr 2012 die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben, die Steuern erhöht und damit zusätzlich jährlich 200.000 Euro für die Straßenunterhaltung bereitgestellt. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahren konsequent zur Verbesserung des Straßennetzes eingesetzt. Die Instandhaltung ist eine Daueraufgabe und wird nie abgeschlossen sein.
Über "Bürgertipps" können Sie der Verwaltung Hinweise geben zu Schäden an der Fahrbahn, zugewachsene Gehwege, verstopfte Gullys und vieles mehr.
Derzeit sind auf einigen Straßen im Jesteburger Gemeindegebiet Schlaglöcher ein besonderes Ärgernis. Dessen ist sich auch die Verwaltung bewusst. Wie bereits in öffentlicher Sitzung berichtet wurde, beläuft sich der Investitionsstau auf mehr als 16 Millionen Euro. In der aktuell prekären Haushaltssituation der Gemeinde kann es daher nicht verwundern, dass nicht alle Reparaturen umgehend vorgenommen werden können.
Die Gemeinde Jesteburg ist mit Unterstützung des Jesteburger Bauhofs bemüht, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten einer weiteren Verschlechterung der Straßen und Wege entgegenzuwirken. Gemäß Gemeinderatsbeschluss wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Straßen, Wege und Umwelt über die Kosten für fünf priorisierte Straßen beraten. Diese Sitzung findet voraussichtlich am 24. April 2024 statt und ist öffentlich.
Die Verwaltung bedauert, dass bis auf Weiteres weiterhin mit Fahrbahnschäden im Gemeindegebiet zu rechnen sein wird, und weist darauf hin, dass bei Schäden an Fahrzeugen, die durch übersehene Schlaglöcher entstanden sind, die Gemeinde in der Regel nicht haftet.
Vom Kommunalen Schadenausgleich Hannover heißt es dazu: „Inhalt der Straßenverkehrssicherungspflicht ist nicht die Beseitigung jeglicher Gefahr, sondern der Schutz der Verkehrsteilnehmer vor in der Situation überraschenden und nicht erwartbaren Gefährdungen. Die Gefahren durch Schlaglöcher sind aber in aller Regel keine Gefährdungen, die in der jeweiligen Situation überraschend sind. Schlaglöcher auf Fahrbahnen, insbesondere nach und während der Frostperiode, stellen keine Seltenheit dar. Das gilt vor allem auf verkehrsunbedeutenden Gemeindestraßen und erst recht am Fahrbahnrand und auf den unbefestigten Seitenstreifen.“
Die Verwaltung bittet daher darum, grundsätzlich vorausschauend die Straßen zu nutzen und dort, wo es geboten ist, die Geschwindigkeit anzupassen, damit es gar nicht erst zu Schäden durch Schlaglöcher kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung in Abhängigkeit von den jeweils aktuell geltenden politischen Beschlüssen alles in ihrer personellen und finanziellen Macht Stehende tun, um den Zustand der Straße und Wege zu verbessern.
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Eigentümer der privaten Grundstücke die Straßenreinigung - insbesondere den Winterdienst - an den Straßen, Wegen und Plätzen gemäß Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde selbst durchführen müssen. Dazu gehören unter anderem die Schneeräumung und das Abstreuen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln.
Aktuelle Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Leitungsgrabungen und Veranstaltungen auf den Straßen im Landkreis Harburg und angrenzenden Gebieten auf einer Karte!
Im Landkreis Harburg gibt es verschiedene Straßenklassen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreis- und Gemeindestraßen), die von unterschiedlichen Organisationen, sogenannten Baulastenträgern, in Stand gehalten werden.
Außerdem gibt es sogenannte Leitungsträger (z.B. Telekom, EWE etc.), die Baumaßnahmen an allen Straßenklassen (bis auf die Autobahnen) durchführen müssen.
Daher gibt es viele verschiedene Organisationen, die Bauvorhaben auf den Straßen im Landkreis planen.
Im Januar 2019 wurde vom Landkreis Harburg die Stabsstelle Verkehrskoordination geschaffen, um Konflikte zwischen geplanten Bauvorhaben verschiedener Organisationen möglichst frühzeitig zu erkennen, Verhandlungen mit allen Beteiligten zu moderieren und, wenn möglich, die Maßnahmen zeitlich so aufeinander abzustimmen, dass die Auswirkungen für die Bürger minimalisiert werden. Außerdem soll die Stabsstelle den Informationsfluss von Bauvorhaben aller Organisationen an die Bürger verbessern, als zentrale Anlaufstelle für Bürger fungieren und die Interessen der Pendler bei Verkehrsentwicklungsprojekten vertreten.
Eine Karte zeigt Ihnen die Standorte aktueller Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Leitungsgrabungen und Veranstaltungen auf den Straßen im Landkreis Harburg und angrenzenden Gebieten. Die Informationen werden bis zu 14 Tage vor Beginn veröffentlicht. Mit einem Klick auf das Foto oder auf diesen Link können Sie den Baustellenatlas* öffnen.
Tagesbaustellen können Sie über BIWAPP direkt auf Ihrem Handy als Mitteilung empfangen, diese werden aber nicht im Baustellenatlas veröffentlicht, um eine Überfrachtung zu vermeiden.
*Der Landkreis Harburg übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben im Baustellenatlas
Straßenreinigungssatzung (101 kB) | |
Straßenreinigungsverordnung (38 kB) |