Auf weiten Teilen des Gemeindegebietes ist das sogenannte Lichtraumprofil in den Straßen und Wegen und somit die Verkehrssicherungspflicht nicht im ausreichenden Maße hergestellt. Zukünftig wird der Bauhof daher einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Herstellung des Lichtraumprofils setzen.
Das Lichtraumprofil ist der Raum, der im Straßenverkehr freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen und nicht zu beeinträchtigen. So ist in Deutschland über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,5 m Höhe freizuhalten, über einer Straße für den Autoverkehr von mindestens 4,5 m.
Welche Verkehrssicherungspflicht gilt bei Bäumen?
Grundsätzlich ist es so: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist auch dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Bei Bäumen liegt die die Verkehrssicherungspflicht bei den jeweiligen Grundstücksbesitzer*innen. Durch regelmäßige Zustandsprüfung von Bäumen haben diese dafür Sorge zu tragen hat, dass durch Bäume keine Gefahren ausgehen. Somit wird gewährleistet, dass Ver- und Entsorger, Liefer- und Rettungsfahrzeuge sowie Baufahrzeuge oder Ähnliche die anzufahrenden Grundstücke auch ungehindert und unbeschadet erreichen.
Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Bauhofleiter, Herr Michael Siller, zur Verfügung.
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